Neubauten:
- Der Energiebedarfsausweis ist grundsätzlich verpflichtend.
- Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Energieausweis mit Fertigstellung der Arbeiten übergeben wird
Bestandsgebäude:
- Bei Bestandsgebäuden muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis nur bei Verkauf oder Vermietung vorhanden sein. Der Ausweis muss während der Besichtigung ausliegen und die
Angaben daraus in Immobilienanzeigen ebenfalls angegeben werden.
- Wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohnungen besitzt und nicht mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, darf ausschließlich ein Energiebedarfsausweis ausgestellt
werden.
- Für Denkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz