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Energieausweis:
Energieeffizienz auf einen Blick.

Lassen Sie sich von uns beraten, welche Art von Energieausweis Sie für Ihr Haus benötigen.

Ein Energieausweis enthält Daten zur Energieeffizienz und zu den Energiekosten eines Gebäudes, das wissen Sie vermutlich schon. Doch wissen Sie auch, welche Art von Energieausweis Sie für Ihr Haus brauchen oder wer ihn erstellt? Wir erklären Ihnen gerne alles, was Sie zum Thema Energieausweis wissen müssen.

Neubau oder Bestandsgebäude?

Für Neubauten ist ein Energieausweis grundsätzlich Pflicht. Wer dafür sorgen muss, dass der Ausweis rechtzeitig nach dem Hausbau beantragt und ausgestellt wird? Ganz einfach der Eigentümer des Hauses.

Bei Bestandsgebäuden verhält es sich anders:

  • Ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis muss nur bei Verkauf oder Vermietung vorhanden sein. Während der Besichtigung muss dieser dann ausliegen. Immobilienanzeigen müssen außerdem die Angaben aus dem Energieausweis enthalten.
  • Wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohnungen enthält und nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, darf nur ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.  
  • Für Denkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Sie haben noch weitere Fragen zum Energieausweis? Zögern Sie nicht, uns Ihre Fragen zu stellen, wir beantworten sie gerne!